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Infos zu unseren Facebook Gewinnspielen

Wie kann man gewinnen?

Sie nehmen teil, indem Sie Fan von Mattex – Matratzen & Textilien zum Wohlfühlen werden und optional den Gewinnspielbeitrag entweder teilen und/oder kommentieren.

Wer darf teilnehmen?

Die Teilnahme ist jeder natürlichen Person ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt und kostenlos. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, welches von Mattex – Matratzen & Textilien zum Wohlfühlen vorausgesetzt wird. 

Wer darf nicht teilnehmen?

Mattex behält sich das Recht vor, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe vorliegen. Dies sind beispielsweise der Verstoß gegen vorliegende Teilnahmebedingungen, Manipulationen und/oder rechtswidrige Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachen, Marken-, Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. 

Wann findet das Gewinnspiel statt?

Die Facebook Gewinnspielaktion startet mit Veröffentlichung des Gewinnspielbeitrages und ist zeitlich begrenzt.

Wann wird ausgelost?

Das Ende des Gewinnspiels  wird rechtzeitig auf Facebook bekannt gegeben. Nach Beendigung der Aktion wird der Gewinner unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels eines unabhängigen Losverfahrens ermittelt.

Wie erfährt man vom Gewinn?

Das Ergebnis der Auslosung wird auf Facebook veröffentlicht. Der Gewinner wird auf der Homepage von Mattex – Matratzen & Textilien zum Wohlfühlen namentlich bekannt gegeben.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stimmt der Teilnehmer zu, dass im Falle seines Gewinns sein Name auf unserer Homepage veröffentlich wird. 

Freistellung von Facebook

Dieses Gewinnspiel wird von Mattex – Matratzen & Textilien zum Wohlfühlen, 5600 St. Johann i. Pg. Rosianfeld 51a, durchgeführt. Facebook steht in keinerlei Verbindung zu diesem Gewinnspiel. Facebook steht daher auch nicht als Ansprechpartner bezüglich dieses Gewinnspiels zur Verfügung. Sämtliche Fragen/Informationen diesbezüglich sind an Mattex zu richten.

Sonstiges

Eine Barauszahlung des Sachpreises ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht an andere Personen übertragen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.